Verwaltung für Sondereigentum
GRUNDLEISTUNGEN bei Sondereigentum | (SE)-Verwaltung
- Führen eines Treuhandkontos
- Mietinkasso sowie Zahlung des Wohngeldes auf das Konto der WEG
- Mahnwesen, wenn gewünscht
- Führen einer Mietakte sowie Ansprechpartner für den Mieter
- Durchführung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
- Buchführung und Sammlung aller Belege
- Überprüfung der Einhaltung mietvertraglicher Vereinbarungen
- Bei Bedarf außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- Wohnungsabnahme mit Protokoll
- Einholung von Kostenvoranschlägen für kleine Instandhaltungen
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen im Notfall
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
- Beauftragung von Rechtsanwälten
- Beratung über die Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
ZUSATZLEISTUNGEN bei Sondereigentum | (SE)-Verwaltung
- Insertion nach Absprache
- Besichtigung mit Interessenten
- Sichtung der Bewerber sowie der Bewerbungsunterlagen
- Empfehlung an die Eigentümer
- Mietvertragsabschluss
- Abwicklung der Mietkaution
- Wohnungsübergabe mit Protokoll
- Planung von Modernisierungsmaßnahmen
- Vorbereitung der geplanten Maßnahmen