Verwaltung für Sondereigentum

 

GRUNDLEISTUNGEN bei Sondereigentum | (SE)-Verwaltung

  • Führen eines Treuhandkontos
  • Mietinkasso sowie Zahlung des Wohngeldes auf das Konto der WEG
  • Mahnwesen, wenn gewünscht
  • Führen einer Mietakte sowie Ansprechpartner für den Mieter
  • Durchführung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
  • Buchführung und Sammlung aller Belege
  • Überprüfung der Einhaltung mietvertraglicher Vereinbarungen
  • Bei Bedarf außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • Wohnungsabnahme mit Protokoll
  • Einholung von Kostenvoranschlägen für kleine Instandhaltungen
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
  • Beauftragung von Rechtsanwälten
  • Beratung über die Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren

 

ZUSATZLEISTUNGEN bei Sondereigentum | (SE)-Verwaltung

  • Insertion nach Absprache
  • Besichtigung mit Interessenten
  • Sichtung der Bewerber sowie der Bewerbungsunterlagen
  • Empfehlung an die Eigentümer
  • Mietvertragsabschluss
  • Abwicklung der Mietkaution
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll
  • Planung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Vorbereitung der geplanten Maßnahmen